Tausende Patienten warten auf ein Spenderorgan. Zugleich gibt es viel zu wenige Spender. Deshalb wollen die Bundesländer die Regeln für die Organspende ändern. Sie nehmen einen neuen Anlauf für eine Widerspruchsregelung.
Damit mehr schwerkranke Menschen in Deutschland ein Spenderorgan bekommen, setzen sich acht Bundesländer für neue Regeln bei der Organspende ein. Die Landesregierungen von NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen wollen am Freitag gemeinsam einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, der die Einführung einer Widerspruchslösung fordert.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig jeder Bürger grundsätzlich als Organspender gilt, der dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Dieser Widerspruch könnte im 2024 gestarteten Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden. Bislang ist nur derjenige ein potenzieller Organspender, der zu Lebzeiten einer Organentnahme ausdrücklich zugestimmt hat.
Deutschland liegt bei den Organspenden im europaweiten Vergleich seit Jahren am unteren Ende der Tabelle. Die Spenderzahlen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Im vergangenen Jahr spendeten 953 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe. Die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe lag bei 2.854. Zugleich standen mehr als 8.100 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Bereits im Juli 2024 hatte der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Er wurde aber wegen des Bruchs der Ampel-Koalition nicht verabschiedet.