Bundeskabinett will Kampf gegen Missbrauch gesetzlich stärken

An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett das Anti-Missbrauchsgesetz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) auf den Weg bringen. Ein zentrales Vorhaben ist die gesetzliche Verankerung des Amtes der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM), Kerstin Claus.

Das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ soll außerdem die Rechte der Betroffenen stärken und dazu beitragen, ihnen eine individuelle Aufarbeitung des Unrechts zu ermöglichen. Dazu ist ein Recht auf Akteneinsicht bei Jugendämtern vorgesehen. Mit dem Entwurf setzt das Familienministerium ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP um.

Der Betroffenenrat, der die Arbeit der Missbrauchsbeauftragten begleitet, wird dauerhaft eingerichtet, ebenso die Aufarbeitungskommission. Die unabhängige Kommission hört Betroffene an, vergibt Forschungsaufträge und lieferte bereits zahlreiche Studien. Um das Thema Missbrauch auf der politischen Agenda zu halten, wird eine Berichtspflicht der Missbrauchsbeauftragten an den Bundestag eingeführt. Die oder der Beauftragte kann Empfehlungen aussprechen.

Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik gehen die sexualisierten Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche nicht zurück. 2023 wurden 16.375 Fälle registriert. Insgesamt verzeichnet die Statistik 18.497 Opfer – 2.206 betroffene Kinder waren jünger als sechs Jahre. Fast zwei Drittel der Kinder kennen die Täter. Das Dunkelfeld – die Zahl der nicht polizeilich bekannten Fälle – ist weitaus größer. Die Missbrauchsbeauftragte Claus und ihr Vorgänger Johannes-Wilhelm Rörig hatten sich jahrelang für die gesetzliche Verankerung ihres Amtes und des Kampfes gegen Missbrauch eingesetzt.