Bundeskabinett bringt Verschärfung von Ausweisungsrecht auf den Weg

Ausländer, die eine terroristische Tat gutheißen, sollen künftig leichter aus Deutschland abgeschoben werden können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin den Vorschlag für eine entsprechende Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Die Billigung oder das Werben für eine einzelne terroristische Straftat etwa durch einen Kommentar in den sozialen Netzwerken soll demnach künftig bereits ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ begründen.

Bislang ist laut Gesetz dafür erforderlich, dass eine Person „gezielt und andauernd“ auf andere einwirkt, um Hass auf bestimmte Gruppen zu schüren. Die Gesetzesänderung, die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Reaktion auf den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff in Mannheim angekündigt hatte, soll dazu führen, dass entsprechende Personen leichter ausgewiesen und in der Folge abgeschoben werden können. Bei dem Angriff starb ein Polizist.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, terroristische Taten zu verherrlichen, lasse nicht nur jede Menschlichkeit vermissen. „Sondern die Verrohung im Netz schürt auch ein Klima der Gewalt, das Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren kann“, sagte sie. Vize-Kanzler Robert Habeck (Grüne) sagte, wer die liberale Grundordnung verhöhne, indem er Terrorismus bejubele und furchtbare Morde feiere, verwirke sein Recht zu bleiben. „Der Islam gehört zu Deutschland, der Islamismus nicht“, sagte Habeck.