Bundesjustizminister verteidigt Indexmieten

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt trotz Inflation Gesetzesänderungen zu Indexmieten ab.

Nachteil für Mieter mit Indexmietverträgen: Die Inflation bestimmt die Miethöhe
Nachteil für Mieter mit Indexmietverträgen: Die Inflation bestimmt die MiethöheLimago / Steinach

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt gesetzliche Änderungen für Indexmietverträge ab. Er sehe hier aktuell keinen „unmittelbaren Regulierungsbedarf“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wir werden das aber im Blick behalten.“

Forderungen nach einer stärkeren Regulierung dieser an die Inflation gekoppelten Verträge klängen zwar populär, so der Minister. Doch bis vor Kurzem hätten Mieterverbände sich noch positiv zu Indexmietverträgen geäußert. Besonders in Ballungsgebieten seien die allgemeinen Lebenshaltungskosten über viele Jahre langsamer gestiegen als die ortsüblichen Vergleichsmieten. Mieter mit Indexmietverträgen hätten deswegen häufig besser dagestanden. Das ändere sich gerade, räumte der Minister ein.

Mieterbund für Verbot von Indexmietverträgen

Bei einer Indexmiete wird im Mietvertrag vereinbart, dass sich die Kaltmiete erhöht, wenn die Verbraucherpreise steigen. Die Preise ermittelt regelmäßig das Statistische Bundesamt und veröffentlicht sie im sogenannten Verbraucherpreisindex. Der Deutsche Mieterbund hat sich für ein Verbot solcher Verträge ausgesprochen.