Bundesinnenministerium hält “Compact”-Verbot weiter für begründet

Das Bundesinnenministerium hält ungeachtet der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sein Verbot des rechtsextremistischen Magazins „Compact“ weiter für begründet. Das Ministerium habe das verfassungsfeindliche und aggressiv-kämpferische Agieren der Compact-Magazin GmbH in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt, erklärte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin.

Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht einem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH auf aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen das Verbot in Teilen stattgegeben (AZ: BVerwG 6 VR 1.24). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin im Juli verboten. Es darf nun unter Auflagen vorläufig weiter erscheinen. Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit bestehen laut Gericht Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Ob „Compact“ sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und damit rechtmäßig verboten wurde, soll erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend beurteilt werden.

Das Innenministerium wies darauf hin, dass das Gericht bestätigt habe, dass das „Compact“-Verbot mit den Mitteln des Vereinsrechts möglich sei. Das Ministerium werde seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren weiter umfassend darlegen. Dazu würden derzeit auch Beweismittel ausgewertet, die bei Durchsuchungen zur Durchsetzung des Vereinsverbots sichergestellt wurden.