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Bundesgerichtshof stoppt Werbung für Hyaluron-Schönheitsbehandlung

Für das in Deutschland häufig angewandte Einspritzen von Hyaluron zur Hautstraffung darf es keine Werbung mit Vorher-Nachher-Fotos geben. Der Bundesgerichtshof verweist auf den Schutz der Verbraucher.

Für Hyaluron-Schönheitseingriffe im Gesicht darf nicht mit Vorher-Nachher-Fotos geworben werden. Das Einspritzen von Hyaluron zur Straffung oder Modellierung von Kinn oder Nase sei im Sinne des Gesetzes ein operativer plastisch-chirurgischer Eingriff, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Und für solche Operationen gelte ein Verbot mit Vorher-Nachher-Fotos.

Ziel des Gesetzes ist es, Verbraucher vor irreführender und suggestiver Werbung für medizinisch nicht notwendige Operationen zu schützen. Es gelte, unnötige Risiken für die Gesundheit zu vermeiden, urteilte der Bundesgerichtshof.

Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale gegen eine Praxis für ästhetische Behandlungen. Die Anbieter der Schönheitsbehandlungen hatten argumentiert, dass die Hyaluron-Einspritzungen nicht unter das Verbot fielen. Ein Argument war, dass die Eingriffe nur für eine bestimmte Dauer wirkten. Die Praxis hatte offensiv auf Instagram und auf ihrer Internetseite mit Vorher-Nachher-Fotos geworben.

Das Hyaluron-Spritzen boomt in Deutschland. Laut einer Statistik der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Plastische Chirurgie (ISAPS) gab es in Deutschland zuletzt jährlich etwa 280.000 solcher Eingriffe. Hyaluron ist eine gelartige Flüssigkeit, die das Bindegewebe der Haut strafft und Falten mindert. Die Haut wird durch Hyaluron elastischer und praller. Es kann auch zum Aufspritzen von Lippen verwendet werden. In der Regel hält die Wirkung von eingespritztem Hyaluron einige Wochen bis Monate an. Kritiker warnen vor Langzeitschäden des Körpers.