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BUND klagt gegen Landesamt für Bergbau

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Brandenburg klagt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wegen mutmaßlicher Verschmutzung des Grundwassers gegen das Landesamt für Bergbau. Dieses habe dem Braunkohlekonzern Leag im Jahr 2022 eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd erteilt, ohne dass dafür die nötigen Voraussetzungen erfüllt seien, kritisierte der BUND am Montag in Potsdam. Die Erlaubnis setze eine fertige Dichtwand zum Schutz der Lausitzer Seenkette voraus. Die Seen sollen dadurch vor Wasserverlust und das Grundwasser vor Verschmutzung geschützt werden.

Dieser Schutz bestehe bis heute nicht. Die Folgen für den Wasserhaushalt in der Region seien fatal, erklärte der BUND. Die Seenkette könne nicht rekultiviert werden. Überdies könne die Verschmutzung des Grundwassers mit Sulfat und Eisenocker zum Problem für die menschliche Gesundheit werden.

Gegen die Entscheidung, die wasserrechtliche Erlaubnis zu erteilen, habe der BUND im Februar 2023 Widerspruch eingelegt. Da dieser Widerspruch vom brandenburgischen Landesamt für Bergbau zurückgewiesen worden sei, habe der BUND nun Klage dagegen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Der Umweltverband beantragt nach eigenen Angaben die Aufhebung der wasserrechtlichen Erlaubnis.

Der Geschäftsführer des BUND Brandenburg, Axel Kruschat, kritisierte, die Genehmigung der Tagebaue habe den Wasserhaushalt der Lausitz massiv beschädigt. Das Landesamt habe die Erlaubnis erteilt, ohne den Bergbaubetreiber entsprechend in die Pflicht zu nehmen.