Bund für Umwelt klagt in Karlsruhe für verbindlichen Naturschutz
Der Bund für Umwelt und Naturschutz klagt vor dem Bundesverfassungsgericht für eine wirksamere Naturschutz-Gesetzgebung. Die Verfassungsbeschwerde sei am Dienstagabend eingereicht worden, wie der Verband am Mittwoch in Berlin mitteilte. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe sei die menschliche Existenz langfristig bedroht, heißt es zur Begründung. Biodiversität sei “Voraussetzung für unser Leben, unsere Gesundheit und unsere Freiheit”.
Der sächsische Landesvorsitzende des Verbands und Prozessvertreter, Felix Ekardt, betonte, die bisherigen Strategien seien folgenlos. Es brauche eine verbindliche und umfassende Regelung. “Wir müssen der Natur mehr Raum geben”, so Ekardt. Dazu sei es nötig, die Tierhaltung drastisch zu reduzieren und weniger Pestizide einzusetzen. Zudem müsse mehr getan werden, um den Klimawandel zu stoppen.