Bürgerrechtsorganisation sieht Rechtsverletzungen bei Lützerath-Einsatz

Bei der Räumung von Lützerath sind massiv die Grundsätze der Versammlungs- und Pressefreiheit nicht eingehalten worden. Da ist sich das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ sicher.

Viele Demonstranten lösen sich von der Kundgebung und strömen zur Abbruchkante oder zum Zaun rund um Lützerath
Viele Demonstranten lösen sich von der Kundgebung und strömen zur Abbruchkante oder zum Zaun rund um Lützerathepd / Meike Böschemeyer

Bei den Ereignissen rund um die Räumung von Lützerath sind nach Ansicht der Bürgerrechtsorganisation „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ grundlegende Recht verletzt worden. So seien etwa Grundsätze der Versammlungsfreiheit und der Pressefreiheit nicht eingehalten worden, heißt es in einem in Köln veröffentlichten Bericht.

Die Polizei hatte vom 11. Januar bis 15. Januar das von Klimaaktivisten besetzte Dorf an der Abbruchkante des Braunkohletagebaus Garzweiler II geräumt. Tausende Menschen protestierten dagegen. Laut Polizei ging auch von einigen Demonstrierenden Gewalt aus, die Mehrheit sei aber friedlich gewesen. Der Konzern RWE will die unter Lützerath liegende Braunkohle abbaggern.

Grundlegende Verletzung der Versammlungsfreiheit

Mit dem Aufenthalts- und Betretungsverbot sei der Grundsatz der freien Ortswahl innerhalb der Versammlungsfreiheit „grundlegend verletzt“ worden, hieß es in dem Bericht des Komitees. Gerichte hatten Eilanträge gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung im Januar abgelehnt. Obwohl das Areal Privatgelände sei, hätten die Behörden „im Sinne der Verhältnismäßigkeit und des Schutzes der Versammlungsfreiheit“ eine Möglichkeit schaffen müssen, am Ort des Geschehens zu protestieren, erklärte das Komitee. Auch angemeldete Versammlungen außerhalb des Gebietes der Allgemeinverfügung seien von der Versammlungsbehörde massiv eingeschränkt worden, kritisierte die Organisation.

Die Polizei habe bei ihrem Räumungseinsatz „überaus hektisch und überstürzt“ agiert, hieß es in dem Bericht weiter. Es sei dabei „zu mehreren lebensgefährdenden Situationen“ gekommen, weil Räumung sowie Abriss- und Fällarbeiten parallel verlaufen und genügende Sicherheitsabstände augenscheinlich oft nicht eingehalten worden seien. „Es ist allein dem Glück zu verdanken, dass es keine schweren Verletzungen oder Schlimmeres gab“, kritisierte das Komitee.

Pressefreiheit „systematisch eingeschränkt“

Auch die Pressefreiheit sei unter anderem durch die Akkreditierungspraxis und dem von RWE geforderten Haftungsausschluss mit Regelungen zum Betreten des Geländes „systematisch eingeschränkt“ worden, heißt es in dem Bericht. Zudem habe es vereinzelte körperliche Übergriffe gegen Journalisten gegeben, in Einzelfällen seien Akkreditierungen entzogen worden.

Der knapp 60 Seiten starke Bericht basiert den Angaben zufolge unter anderem auf der Arbeit von 14 Beobachterinnen und Beobachtern vor Ort, Gesprächen mit Aktivisten und einer Auswertung der Medienberichterstattung.