Bürgergeld kann künftig für bis zu zwei Monate gestrichen werden

Nach dem Haushaltsurteil aus Karlsruhe muss die Bundesregierung im Haushalt 2024 sparen. Dies betrifft nun auch Empfänger von Bürgergeld. Der Bundesrat gab grünes Licht für Kürzungen und Sanktionen.

Arbeitsuchende, die eine angebotene zumutbare Arbeit verweigern, müssen künftig mit schärferen Sanktionen rechnen. Ihnen kann das Bürgergeld für bis zu zwei Monate gestrichen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung billigte am Freitag der Bundesrat. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben von den Sanktionen ausgenommen.

Außerdem hat die Länderkammer die Abschaffung des sogenannten Bürgergeldbonus gebilligt. Er war für Weiterbildungen eingeführt worden, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen.

Sozialverbände hatten die Kürzungen deutlich kritisiert. Die Neuregelungen sind Teil eines Gesetzes, mit dem die Ampel-Koalition nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Lücken im Haushalt 2024 schließen will.