Bündnis kämpft gegen Salatpatent

Das Europäische Patentamt in München entscheidet am 7. Februar im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über den Fortbestand eines Patents auf konventionell gezüchteten Salat. Dies teilte das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ am Donnerstag in München mit. Die Initiative hatte gegen das 2018 für die niederländische Firma Rijk Zwaan erteilte Patent Einspruch eingelegt. Bei der Erfindung handle es sich um ein Saatgut, das auch bei höheren Temperaturen noch keimfähig sein soll.

Solche Patente könnten dazu eingesetzt werden, den Zugang zur biologischen Vielfalt zu behindern oder zu blockieren, erklärte das Bündnis. Außerdem wachse die Abhängigkeit von Konzernen, weil Saatgut immer mehr kontrolliert werde. Weiter wird dazu ausgeführt, das Patent beanspruche Salatpflanzen und deren Saatgut mit den beschriebenen Merkmalen sowie deren Nachkommen – unabhängig davon, ob diese aus konventioneller Zucht oder gentechnischen Verfahren stammten. Die erwünschten Eigenschaften seien aber durch konventionelle Zuchtmethoden entwickelt worden.

„Das Patent auf Salat ist ein typisches Beispiel dafür, wie Firmen versuchen, die bestehenden Verbote zu umgehen“, hieß es von „Keine Patente auf Saatgut!“. Das europäische Patentrecht erlaube nur Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Doch die betroffenen Salatpflanzen seien mit zufälligen Methoden entwickelt worden, die seit Jahrzehnten in der konventionellen Zucht eingesetzt würden. Daher sei das Patent zu widerrufen.

„Keine Patente auf Saatgut!“ ergänzte, es seien bereits auf rund 1.000 konventionell gezüchtete Pflanzensorten Patente erteilt worden. Dadurch werde die Freiheit der Züchter, wie sie im europäischen Sortenschutz garantiert sei, unterlaufen.

Dem Bündnis gehören unter anderem der Bund Naturschutz in Bayern, die Hilfsorganisation Oxfam und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft an.