Bündnis fordert Reform des Gleichbehandlungsgesetzes

Im Koalitionsvertrag wurde eine Reform des Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt. Ein Bündnis fordert die Regierung nun zum Handeln auf. Die umstrittene Kirchenklausel soll auch angepasst werden.

 Ein Kunstwerk von Dani Karavan widmet sich dem Artikel 3 des Grundgesetzes
Ein Kunstwerk von Dani Karavan widmet sich dem Artikel 3 des Grundgesetzesimago images/Schöning

100 Organisationen haben eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gefordert. Eine Reform sei überfällig, erklärte das Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“. Bislang habe die Ampelregierung noch keinen entsprechenden Entwurf vorgelegt, obwohl sie sich auf eine Reform des Gesetzes im Koalitionsvertrag verständigt hatte. Das Gesetz ist seit 2006 in Kraft und wurde seitdem noch nicht reformiert.

Konkret stellt das Bündnis elf Forderungen auf. Eine davon bezieht sich auf die sogenannte Kirchenklausel, die eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung zulässt. Die Klausel müsse an europäische Vorgaben angepasst werden, so das Bündnis. Für eine Reform dieses Paragrafen hatte sich auch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman (Grüne) ausgesprochen.

Weitere Diskriminierungskategorien

Weiter spricht sich das Bündnis dafür aus, Diskriminierungskategorien zu erweitern. So dürften Menschen nicht wegen ihres Körpergewichts oder wegen familiärer Fürsorgeverantwortung benachteiligt werden. Entschädigungen bei Verstößen müssten „abschreckend gestaltet werden“. Zudem müsse die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestärkt werden.

Zu den Organisationen gehören unter anderen Antidiskriminierungsstellen, die Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Juristinnenbund, Pro Asyl sowie der Zentralrat der Muslime in Deutschland.