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BSW scheitert in Wiesbaden mit Antrag auf Neuauszählung

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen Antrag auf Neuauszählung der Wählerstimmen zur Bundestagswahl vom 23. Februar abgelehnt. Der Eilantrag von Mitgliedern des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) sowie weiterer Wahlberechtigter habe zudem zum Ziel gehabt, die für diesen Freitag vorgesehene Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses durch die Bundeswahlleiterin zu verhindern, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag zu der am Donnerstag getroffenen Entscheidung mit. Den Klägern sei es um etwaige Fehler bei der Auszählung gegangen. Schon kurz nach der Wahl hatte das knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterte BSW Zweifel am Wahlergebnis geäußert. (Aktenzeichen: 6 L 451/25.WI).

Die Antragsteller haben den Angaben zufolge auch gerügt, dass eine förmliche Rechtsgrundlage und ein Rechtsbehelf fehlten, mit dem eine Neuauszählung und Korrektur des Wahlergebnisses noch vor der Verkündung des amtlichen Endergebnisses beziehungsweise vor dem Zusammentritt des neuen Bundestags durchzusetzen gewesen wäre. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich hier „um eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art“. Die Wahlprüfung sei Sache des Bundestages. Gegen dessen Entscheidung könne eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben werden.

Ob es Fehler bei der Auszählung der abgegebenen Wählerstimmen gegeben habe, könne nur bei einem Wahlprüfungsverfahren und damit letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden. Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof die gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde noch am selben Tag zurückgewiesen hat, ist der Beschluss rechtskräftig. Einen Eilantrag des BSW und einiger Parteimitglieder auf Neuauszählung hatte das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe ebenfalls am Donnerstag abgelehnt.