Brut- und Setzzeit: Ministerium weist auf Leinenpflicht für Hunde hin

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat an die am Montag beginnende Leinenpflicht für Hunde erinnert. Zum Schutz vor Wildtieren in der Brut- und Setzzeit müssen Vierbeiner vom 1. April bis 15. Juli angeleint sein, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Die Anleinpflicht gilt im Wald, auf Feldwegen, auf Wiesen sowie an und in Gewässern. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Während des Frühjahrs werde die freie Landschaft zur Kinderstube, hieß es weiter. Einige wildlebende Tierarten hätten bereits Nachwuchs, bei anderen Arten seien die Weibchen hochtragend. In diesem Zustand seien die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten begönnen nun ihr Brutgeschäft in der freien Flur, an Feldrainen und Wegeböschungen.

Da viele freilebende Tiere auch innerstädtische Parks und Grünanlagen, in denen ansonsten keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, dürfen Hunde auch dort nicht frei herumlaufen. Damit die Vierbeiner trotzdem genügend Bewegung finden, bieten größere Kommunen zunehmend speziell für den freien Hundeauslauf ausgewiesene Flächen, sogenannte Hundewiesen, an.