Bremer Verbraucherzentrale muss wichtige Beratung einstellen

Die Verbraucherzentrale in Bremen muss nach dem aktuellen Stand zum Jahresende ihre öffentlich geförderte und ansonsten kostenfreie Budget- und Energierechtsberatung einstellen. Das habe damit zu tun, dass der Haushaltsplan des Landes für 2024 voraussichtlich erst Mitte des kommenden Jahres von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werde, erklärte Vorständin Annabel Oelmann am Dienstag.

Mit der Budgetberatung hilft die Verbraucherzentrale Bremen seit Juli Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei, einen Überblick über ihr Haushaltsbudget zu erhalten und sie in finanziell schweren Zeiten zu unterstützen. So geht es zum Beispiel bei Energieschulden darum, die laufenden Abschlagszahlungen langfristig sicher zu stellen.

„Die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher werden steigen und die Hilfe und Beratung der Verbraucherzentrale Bremen ist gefragter denn je“, sagte Oelmann. Überdies helfe die Energierechtsberatung, wenn Kundinnen und Kunden von ihrem Energieanbieter eine Preiserhöhung erhalten hätten, wenn die Schlussrechnung unstimmig sei, Lieferanten insolvent gingen oder Verbraucherinnen und Verbraucher in der Ersatzversorgung landeten.

In einer haushaltslosen Zeit darf die öffentliche Verwaltung ausschließlich notwendige Gelder ausgeben. Dazu gehörten die Energierechts- und die Budgetberatung nicht, hieß es. Im nächsten Jahr könnten die Angebote wieder finanziell abgesichert werden. Doch Oelmann gab zu bedenken: „Gerade jetzt ist Kontinuität und Planungssicherheit wichtig – sowohl für die Verbraucherzentrale als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich auf diese Angebote verlassen.“