Artikel teilen:

Bremer Kirchenbeschäftigte auch ohne Mitgliedschaft

Mitarbeitende der Bremischen Evangelischen Kirche und der Diakonie in der Hansestadt müssen künftig nicht mehr in jedem Fall Mitglieder einer Kirche sein. Die früher gültige Notwendigkeit der Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder einer Freikirche solle sich zukünftig nach der Art der Tätigkeit richten, heißt es in einem Kirchengesetz. Die Regelung hat die Synode der bremischen Kirche am Donnerstag verabschiedet.

Das Gesetz soll am 1. Juli in der bremischen Kirche in Kraft treten. Demnach gilt nach wie vor: Alle Mitarbeitenden sollen den kirchlichen Auftrag erfüllen. Für Tätigkeiten in der Verkündigung, der Seelsorge, der evangelischen Bildung oder mit besonderer Verantwortung für das evangelische Profil wird die Mitgliedschaft vorausgesetzt. In anderen Arbeitsfeldern könne es in der zunehmend multireligiös und säkularer werdenden Gesellschaft ein Regel-Ausnahme-Prinzip geben, hieß es.

Das treffe beispielsweise auf Kitas, Krankenhäuser und Pflegeheime zu, da in diesen Einrichtungen auch viele Menschen mit einem Migrationshintergrund betreut würden. Um kultur- und religionssensibel auf diese Klientel einzugehen, könnten Mitarbeitende, die einer nicht-christlichen Religion angehörten, eine Bereicherung sein. In den Einrichtungen, Werken und Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche arbeiten eigenen Angaben zufolge etwa 2.200 Beschäftigte.