Bremen beschleunigt Ausbau der Fotovoltaik

Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden im Land Bremen sind künftig in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, Fotovoltaik-Anlagen auf dem Dach zu installieren. Die Vorgabe des neuen Bremer Solargesetzes greife ab dem 1. Juli, wenn mindestens 80 Prozent der obersten Dachschicht erneuert werden, teilte das Bremer Umweltressort am Freitag mit. Außerdem gelte die Vorschrift für An- und Umbauten an Bestandsgebäuden, sofern mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche entstehen.

Das Gesetz bringe mehr Fotovoltaik-Anlagen auf die Dächer und sorge so für mehr nachhaltig erzeugte Energie, sagte die Bremer Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne). „Mit dem neuen Gesetz werden es noch mehr, die CO2-frei Strom erzeugen. Das ist gut für das Klima.“ Bei steigenden Energiepreisen lohne sich eine Fotovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach auch wirtschaftlich.

Im vergangenen Mai habe die Bremische Bürgerschaft das Solargesetz in wesentlichen Punkten anwenderfreundlicher gemacht, hieß es. Eine Befreiung von den Pflichten könne formlos beantragt werden. Als Gründe könnten hier sogenannte unbillige Härten gelten, beispielsweise fehlende Finanzierungsmöglichkeiten.

Für Neubauten tritt das Gesetz erst ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. Bauherrinnen und Bauherren sind den Angaben zufolge dann verpflichtet, mindestens die Hälfte der entstehenden Dachflächen für Sonnenenergie zu nutzen. Das betreffe alle Gebäude mit mehr als 50 Quadratmeter Dachfläche.