Braunschweigische Landeskirche veröffentlicht Corona-Empfehlungen

Gesang ist in der Kirche verboten, im Freien mit Maske erlaubt. Und auch Konfirmanden müssen mit Einschränkungen leben, erhalten aber weiter Unterricht.

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Braunschweig/Wolfenbüttel. Angesichts der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung hat das Landeskirchenamt der braunschweigischen Landeskirche neue Handlungsempfehlungen für das kirchliche Leben veröffentlicht. Auf Basis des Grundrechts auf Religionsfreiheit könnten Gottesdienste weiter durchgeführt werden, teilt Kirchensprecher Michael Strauß mit. „Allerdings gelten strenge Hygiene- und Abstandsregeln.“

So sollten Gottesdienstbesucher während des gesamten Aufenthalts in Kirchengebäuden einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sagte Strauß. „Gemeindegesang soll in Kirchengebäuden weiter unterbleiben, im Freien ist er mit Mund-Nasen-Schutz möglich.“ Die Zahl der Teilnehmer richte sich nach der Größe der Räume, eine Dokumentation werde ebenfalls empfohlen.

Gremien dürften tagen

Auch die Kirchenmusik soll eingeschränkt werden, hieß es. Während des Gottesdienstes empfiehlt die Kirche bis zu acht Sänger, die einen Mindestabstand von sechs Metern in Gesangsrichtung und drei Metern untereinander einhalten sollten. „Gleiches gilt für Bläserchöre.“ Proben von Chören und Musikgruppen seien ebenfalls nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich, Konzertveranstaltungen in Kirchen sollten mindestens für den November abgesagt werden.

Kirchliche Gremien könnten als Körperschaften öffentlichen Rechts weiter tagen, hieß es. Auch der Konfirmandenunterricht könne mit Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden. Die kirchliche Jugendarbeit sei unter Beachtung der Corona-Regeln ebenfalls, bis auf Freizeitmaßnahmen, möglich. Andere kirchliche Gruppen und Kreise sollten abgesagt werden.

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig zählt mit rund 320.000 Mitgliedern in 304 Gemeinden zu den kleineren der insgesamt 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Ihr Gebiet erstreckt sich von Wolfsburg bis an den Südrand des Harzes. (epd)