Brandenburgs Abfall- und Bodenschutzgesetz geändert

Die Brandenburger Landesregierung hat eine Änderung des Abfall-und-Bodenschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung würden die Funktionen von Böden stärker geschützt und wichtige Grundlagen für Land- und Forstwirtschaft nachhaltig gesichert, teilte das Umweltministerium am Mittwoch in Potsdam mit. Neben der Stärkung der Kreislaufwirtschaft gehe es darum, die illegale Abfallentsorgung und Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen.

Ziel sei, den Ressourcenschutz zu stärken und den Bedarf an neuen Deponien einzuschränken. Überdies komme Brandenburg damit seiner Verpflichtung zur Umsetzung von EU- und Bundesrecht nach.

So wird unter anderem die Arbeitsteilung bei der Einsammlung der Abfälle im Wald neu geregelt. Bisher sammelten die Brandenburger Försterinnen und Förster den wild abgelagerten Müll und übergaben ihn dann den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Letztere sind nach der neuen Regelung nun allein für Einsammeln, Transport und Entsorgung verantwortlich. In einem Pilotprojekt sollen außerdem Orte, an denen wiederholt illegale Abfallentsorgungen größeren Ausmaßes stattgefunden haben, videoüberwacht werden.

Seit einiger Zeit werden in Brandenburg demnach zunehmend illegal gefährliche Abfälle wie asbesthaltige Bauabfälle und Teerpappe im Wald und in der offenen Landschaft abgelagert. Daraus entstünden hohe Sach- und Personalkosten der zuständigen Behörden und Entsorger, hieß es weiter. Allein im Jahr 2022 wurden demnach rund 6.000 Kubikmeter Müll illegal in Brandenburger Wäldern abgeladen. Die Sammlung kostete allein die Forstbehörde 2,1 Millionen Euro.