Brandenburger Wohlfahrtsverbände: Bezahlkarte schlecht geregelt

Einen uneinheitlichen Flickenteppich und Benachteiligungen – das befürchten die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege. Auch würden Geflüchtete oft dort einkaufen, wo man nur bar zahlen kann: etwa auf Flohmärkten.

Die Wohlfahrtsverbände sehen deutliche Schwächen bei der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Brandenburg. Notwendig seien ein landeseinheitlicher Rahmen sowie die Möglichkeit, mindestens rund 200 Euro zur freien Verfügung abheben zu können, erklärte die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege am Mittwoch in Potsdam. Bislang sind nur 50 Euro Bargeld pro Monat vorgesehen.

“Wir wissen: Menschen im Bezug von Asylleistungen müssen mit den wenigen Mitteln, die sie haben, gut haushalten und auf günstige Angebote von Second-Hand-Läden, Tafeln, Flohmärkten, und anderen günstigen Einkaufsmöglichkeiten zurückgreifen. Überall dort ist Bargeld gefragt”, so der LIGA-Vorsitzende Andreas Kaczynski.

Brandenburg brauche schon auf Grund seiner demografischen Entwicklung Zuwanderung und keine Abschreckungspolitik, erklärte Kaczynski. “Eine gut gemachte Kartenlösung kann dabei eine praktische Übergangslösung bis zum eigenen Konto sein.” Eine bürokratisch aufwändige Bezahlkarte hingegen erschwere den Alltag der Betroffenen und die Teilhabe an Angeboten vor Ort.

Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat der Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber zugestimmt, so dass Leistungen künftig nicht mehr in bar ausgezahlt werden, sondern als Guthaben auf die Karte. In Brandenburg hatte am Montag Märkisch-Oderland als erster Landkreis seine neuen Bezahlkarten an Geflüchtete ausgegeben. Der Kreis tat dies allerdings im Alleingang, da die Kreisverwaltung nicht auf ein bundes- und landesweites Verfahren zur Ausgabe der Bezahlkarten warten wollte.