Brandenburger Linke wollen Tanzverbot am Karfreitag kippen

Die Gesetzesinitiative greift Beschwerden von Künstlern auf, die über Veranstaltungsverbote klagen. Dass der Vorstoß Erfolg haben wird, ist allerdings unwahrscheinlich.

Brandenburgs Linksfraktion will das Tanzverbot am Karfreitag abschaffen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes hervor, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. In Brandenburg sind am Karfreitag, am Totensonntag und am Volkstrauertag öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Auf- und Umzüge, Sportveranstaltungen und Tanzveranstaltungen verboten. Die Linken wollen, dass diese Verbote künftig nur noch am Totensonntag sowie dem Volkstrauertag gelten.

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Sebastian Walter erklärte auf Anfrage, Hintergrund sei, dass die Fraktion immer wieder Beschwerden von Künstlern über die Veranstaltungsverbote erhalten habe. Zudem würden sie in den Kommunen sehr unterschiedlich ausgelegt. Die kulturpolitische Sprecherin der Linken, die Abgeordnete Isabelle Vandre, verwies darauf, dass man Verbote einzelner Veranstaltungen etwa im Umfeld von Gottesdiensten auch ordnungsbehördlich regeln könne.

Dass die Linksfraktion, die im Brandenburger Landtag zehn der 88 Abgeordneten stellt, mit ihrem Vorstoß eine Mehrheit findet, ist unwahrscheinlich. Der CDU-Kirchenpolitiker Andre Schaller sagte auf Anfrage, man dürfe sich bei der Frage der Bedeutung christlicher Feiertage nicht nur an der schwindenden Zahl der Kirchenmitglieder orientieren. Es seien auch viele Menschen gläubig, die aus der Kirche ausgetreten seien. Für Christen sei der Karfreitag ein Trauertag, dies sollte man auch weiterhin respektieren.

Der kirchenpolitische Sprecher der SPD, Johannes Funke, bezeichnete den Vorschlag der Linken als schwere Kost: „Als in der DDR geprägter Christ habe ich von kleinauf an den Wert der Feiertage zu schätzen gewusst. Ich finde, dass die Linken schon aus Respekt vor religiösen Menschen von so einem Antrag Abstand nehmen sollten.“

Der Länderbeauftragte der Evangelischen Kirche in den Ländern Berlin und Brandenburg, Martin Vogel, erklärte, die geltenden Regelungen zum Feiertagsschutz in Brandenburg seien ein ausgewogener Kompromiss, mit dem alle leben können: „Ich würde mir wünschen, dass auch eine junge Generation sagt: Wenn wir an 362 Tagen im Jahr Party machen können, können wir auch respektieren, dass es drei stille Tage im Jahr gibt, an denen das anders ist.“