An Brandenburgs Schulen ist derzeit kein verpflichtender Reanimationsunterricht geplant. Der Rahmenlehrplan bis zur zehnten Jahrgangsstufe verpflichte jedoch alle Schulen, das übergreifende Thema „Gesundheitsförderung“ fächerübergreifend oder projektbezogen umzusetzen, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam. Anknüpfungspunkte, die Themen Erste Hilfe und Laienreanimation im Unterricht aufzugreifen, seien explizit für den Sportunterricht gegeben.
Nordrhein-Westfalen hatte kürzlich bekanntgegeben, dass Reanimationsunterricht ab dem Schuljahr 2026/2027 verpflichtend in den Lehrplan von weiterführenden Schulen aufgenommen wird.
Ziel des brandenburgischen Ministeriums sei, den Schülerinnen und Schülern durch regelmäßigen Unterricht sukzessive ab der siebten Klasse die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Wiederbelebungsmaßnahmen zu vermitteln, sagte der Sprecher. Dazu diene ein Projekt zur Lehrkräftefortbildung, das Kompetenzen in der Laienreanimation und Ersten Hilfe vermitteln soll.
Für 2025 seien finanzielle Mittel für acht Fortbildungen für 56 weiterführende Schulen angemeldet worden, sagte der Sprecher. Perspektivisch werde angestrebt, dies allen weiterführenden Schulen zu ermöglichen. Die Björn Steiger Stiftung statte jede teilnehmende Schule kostenfrei mit einem Klassensatz von zwölf Übungspuppen zur Wiederbelebung und zwei Automatisierten Externen Defibrillatoren aus und übernehme die Kosten für Material und Wartung.