In Brandenburg können Studierende künftig nach Gewalttaten einfacher von Hochschulen und Universitäten verwiesen werden. Das Recht der Hochschulen auf Exmatrikulation sei mit der Verabschiedung der Neuregelungen durch den Landtag am Mittwoch in Potsdam erweitert worden, teilte das Wissenschaftsministerium mit. Das Gesetz erlaube nun auch bei antisemitischen, rassistischen, homophoben und sexualisierten Gewalttaten außerhalb der Hochschule eine Exmatrikulation. Voraussetzung sei, dass eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.
Schwerpunkte der Novellierung seien die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für wissenschaftlich Beschäftigte, der Ausbau der Mitbestimmung und die Weiterentwicklung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU), hieß es. Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) betonte, mit der Juniordozentur, der Dozentur und dem Wissenschaftsmanager würden attraktive Karrierealternativen zur Professur geschaffen. Dies sei „in dieser Art in Deutschland einmalig“.
In Brandenburg gibt es den Angaben zufolge acht staatliche und elf nichtstaatliche Hochschulen, darunter die BTU und die Universität Potsdam. In diesem Jahr soll eine staatliche Medizin-Universität in Cottbus dazukommen. Das Wissenschaftsministerium unterstütze die Arbeit der staatlichen Hochschulen in diesem Jahr mit rund 444 Millionen Euro, hieß es. Die seien rund 20 Millionen Euro mehr als 2022 und rund 59 Millionen Euro mehr im Vergleich zu 2019. An den 19 Hochschulen des Landes lernen insgesamt rund 50.000 Studierende.