BN-Gutachten: Verstoß gegen Naturschutz im Vogelschutzgebiet Spessart

Ein vom BUND Naturschutz in Bayern (BN) in Auftrag gegebenes Gutachten hat im Vogelschutzgebiet Spessart Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Vogelschutzrichtlichtlinie festgestellt. Grund seien Kahlschläge und kahlschlagähnliche Eingriffe auf mindestens 327 Hektar Fläche im Fürstlich Löwenstein’schen Park im Hafenlohrtal (Landkreis Main-Spessart), teilte der BN am Montag auf einer Pressekonferenz mit.

Schon seit Jahren werde im Privatwald des Fürstenhauses Löwenstein innerhalb des Europäischen Vogelschutzgebiets Spessart ein hervorragender Buchen-Mischwald kahlgeschlagen, sagte Richard Mergner, bayerischer Landesvorsitzender des BN. Mit dem Verlust von uralten dicke Buchen, Höhlen- und Biotopbäumen würden die Lebensräume etwa von Halsbandschnäpper, Schwarzspecht oder Raufußkauz massiv beeinträchtigt. Damit stünden die Eingriffe offensichtlich den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes Spessart entgegen, heißt es im Gutachten des Büros „Schreiber Umweltplanung“.

Eine Verträglichkeitsprüfung unter Mitwirkung der anerkannten Naturschutzvereinigungen habe es nicht gegeben, obwohl sie vorgeschrieben sei. Der BN hatte bereits im November 2022 das Landratsamt Main-Spessart aufgefordert, weitere forstwirtschaftliche Maßnahmen zu untersagen, bis eine solche Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Bisher gebe es jedoch noch keine Einsicht, sagte Mergner. Bereits 2016 seien Kahlschläge angezeigt worden und beim
Verwaltungsgericht Würzburg Gegenstand eines Verfahrens gewesen, das jedoch bis heute zu keinem Abschluss geführt habe, hieß es weiter.

Der BN fordert die bayerische Staatsregierung außerdem dazu auf, ein generelles Kahlschlagverbot im bayerischen Waldgesetz zu verankern, „damit auch in Privatwäldern eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft stattfindet“, die etwa der Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und dem Trinkwasserschutz diene, sagte Mergner. „Diese Naturzerstörungen sind schon lange amtsbekannt, aber die Verwaltungen hatten nach dem Waldgesetz kaum eine Handhabe dagegen einzuschreiten“, so der BN-Waldreferent Ralf Straußberger. Der BN fordert die Staatsregierung auf, die aktuelle Novelle des Bundeswaldgesetzes zu unterstützen, in dem ein Kahlschlagverbot definiert werden soll. (00/3961/04.12.2023)