Bley: DDR-Sportgeschädigte benötigen dauerhafte Unterstützung

Mecklenburg-Vorpommerns Landesbeauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Burkhard Bley, hat eine dauerhafte Unterstützung für DDR-Spitzensportler gefordert, die von Doping betroffen waren und geschädigt wurden. Dies sei erforderlich, wenn Betroffene aufgrund der gesundheitlichen Folgen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, notwendige Therapien mit hohen Zuzahlungen verbunden sind und sie in ihrem Leben stark eingeschränkt und beeinträchtigt sind, teilte Bley am Dienstag in Schwerin mit.

Burkhard Bley sagte laut Mitteilung: „Junge Menschen sind im DDR-Spitzensport ohne Rücksicht auf die Risiken für die sportpolitischen Ziele der DDR instrumentalisiert worden.“ Sie seien einem Zwangssystem ausgeliefert gewesen, in dem sie auf Höchstleistungen getrimmt worden seien. „Dazu gehörte die Verabreichung von Medikamenten, mit denen ein unverhältnismäßiges Trainingspensum erzielt werden konnte. Viele ehemalige Sportlerinnen und Sportler leiden heute unter schweren Beeinträchtigungen, für die sie dauerhaft einen Ausgleich benötigen“, sagte Bley.

Thomas Götze, betroffener ehemaliger Sportler (1976 bis 1978 im Hammerwurf bei SC Einheit Dresden), sagte: „Ein entsprechendes grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung, zusätzlich wäre die Umsetzung einer vom Petitionsausschuss vorgeschlagenen Gesetzesänderung zur Aufnahme der Doping-Geschädigten in der Gruppe der SED-Unrechtsopfer ein wirksames Mittel.“

Seit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald Ende 2020 hatten DDR-Sportgeschädigte in Mecklenburg-Vorpommern den Angaben zufolge gute Chancen, ihre im Sport erlittenen Gesundheitsschäden als rechtsstaatswidrige Maßnahme anerkennen zu lassen. Diese verwaltungsrechtliche Rehabilitierung könnte demnächst durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts versperrt werden, die DDR-Sportgeschädigte in allen Ländern betreffen würde, hieß es. Eine Lösung könne die explizite Aufnahme der Betroffenengruppe in das Rehabilitierungsgesetz sein, wie die SPD-Bundestagsfraktion in einem Positionspapier vom 28. Februar 2023 vorgeschlagen habe.

Nach erfolgter Rehabilitierung könne in einem zweiten Schritt eine monatliche finanzielle Leistung beantragt werden. Seit 2024 gelte dafür das soziale Entschädigungsrecht nach Sozialgesetzbuch XIV. Die sehr komplexen Verfahren zur Anerkennung erlittener gesundheitlicher Schädigungen aufgrund rechtsstaatswidriger Maßnahmen seien langwierig und selten erfolgreich. Antragsteller scheiterten oft daran, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Vergabe von Dopingmitteln und den Gesundheitsschäden nachzuweisen, da wegen der strengen Konspiration in der Regel keine persönlichen Medikationen überliefert seien.

Mit Stand Ende 2023 seien in der Beratung bei der Landesbeauftragten-Behörde MV insgesamt 338 ehemalige Athletinnen und Athleten betreut worden. Von den seit 2020 insgesamt 64 betreuten Anträgen auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung waren 43 Fälle den Angaben zufolge erfolgreich. In 39 Verfahren werden Betroffene wegen gesundheitlicher Folgeschäden unterstützt.

In Zuständigkeit von MV sei bisher für ehemalige Sportlerinnen und Sportler vom zuständigen Versorgungsamt Schwerin nur in einem Fall eine Beschädigtenversorgung zuerkannt worden, die mit Zahlung einer Grundrente auch finanzielle Leistungen umfasst, hieß es.