Der ehemalige Präsident des Bayerischen Jugendrings (BJR) Matthias Fack verlässt nach zwölf Jahren den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR). Sein Mandat übernimmt der amtierende BJR-Präsident Philipp Seitz, wie der BJR am Dienstag in München mitteilte. Mit diesem Wechsel werde laut Mitteilung „die bewährte und starke Stimme der Jugend im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nahtlos fortgeführt“.
Fack, von 2011 bis 2023 Präsident des Bayerischen Jugendrings, war seit 2012 Rundfunkratsmitglied, ab 2014 Vorsitzender des Hörfunkausschusses und ab 2017 Vorsitzender des Programmausschusses. Seine Zeit im Rundfunkrat sei geprägt gewesen „von wegweisenden Entscheidungen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bayern“, hieß es in der Mitteilung. In einer Ära des tiefgreifenden Medienwandels und der digitalen Revolution habe er dafür gesorgt, dass die Perspektiven und Bedürfnisse junger Menschen einen festen Platz in der strategischen Ausrichtung des BR erhalten hätten. „Dabei war mir immer wichtig, nicht nur für junge Menschen meine Tätigkeit auszuüben, sondern in der Vertretung der Allgemeinheit für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit eine starke Demokratie“, sagte Fack.
Sein Nachfolger Philipp Seitz, seit 2023 BJR-Präsident, habe Medienmanagement studiert und bereits eine langjährige journalistische Laufbahn hinter sich, hieß es weiter. Der 1992 geborene Seitz sei durch seine „journalistische Expertise“ sowie „tiefgreifende Erfahrung in der Jugendarbeit bestens für diese verantwortungsvolle Aufgabe gerüstet“. Er freue sich darauf, die Tradition seines Vorgängers fortzuführen und „auch künftig die Stimme der Jugend in diesem zentralen Gremium kraftvoll zu vertreten“, sagte Seitz.
Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks fungiert nach eigenen Angaben als das oberste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium der Anstalt. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks zu vertreten und sicherzustellen, dass der Bayerische Rundfunk seinen gesetzlichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt. (2407/22.07.2025)