Bistum Magdeburg hält Rechtsextreme von kirchlichen Gremien fern

Nach der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus im Februar hat das Bistum Magdeburg nun seine Gesetze und Wahlordnungen angepasst.

Durch Veränderung eines Passus im diözesanen Wahlrecht können Mitglieder der AfD und anderer extremistischer Parteien zukünftig von Gremien des Bistums Magdeburg ausgeschlossen werden. “Wir haben damit nun eine klare, der politischen Situation angepasste Regelung gefunden”, sagte Generalvikar Bernhard Scholz am Freitag in Magdeburg.

Das bedeute aber nicht, dass Menschen aus den Gottesdiensten oder der Seelsorge ausgeschlossen würden. “Natürlich werden wir weiterhin Gespräche ermöglichen.” Die Neu-Regelung beziehe sich explizit auf die Arbeit in den kirchlichen Gremien.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) eine Erklärung zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus veröffentlicht. Dementsprechend hat das Bistum Magdeburg nun seine Gesetze und Wahlordnungen angepasst.

Ausgeschlossen werden können demnach nun Personen, die “öffentliche Äußerungen gegen die Menschenwürde, insbesondere völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische, antidemokratische Positionen oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit” tätigen.

Zudem sei “die Übernahme von Ämtern und sonstigen Aufgaben in oder für Parteien und Organisationen, die derartige Haltungen und Positionen vertreten oder die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Organisation, die von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird”, ein Ausschlussgrund.

Diese Änderung ist in Magdeburg laut Bistum rechtzeitig vor den Gremienwahlen in den katholischen Pfarreien am 16. und 17. November 2024 geschehen.

Neu ist auch, dass Kandidaten eine Erklärung zur Kandidatur abgeben müssen, die das Wissen um die Unvereinbarkeit der Arbeit in kirchlichen Gremien mit völkischem Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit definiert. Auch hier ist die Mitgliedschaft in einer Partei, die von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird, ein Unvereinbarkeits-Kriterium.

Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt war im Herbst 2023 vom Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden.