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Bischof zu Richterwahl: Kirche sollte sich Kandidaten ansehen

Bei gesellschaftlichen Grundsatzfragen muss sich die Kirche einmischen – dieser Meinung ist Augsburgs Bischof Bertram Meier. Dies gilt demnach auch für die Wahl von Richtern für das Bundesverfassungsgericht.

Der Augsburger Bischof Bertram Meier hält eine Einmischung der Kirchen in Sachen Verfassungsrichterwahl für geboten. “Wir sollten als Kirche nicht Parteipolitik machen, uns nicht in Personalsachen groß einmischen. Aber wenn es um Grundsatzfragen geht, hat die Kirche meines Erachtens den Auftrag, sich einzumischen”, sagte Meier dem Ingolstädter “Donaukurier” (Wochenende). Dies gelte etwa beim Thema Migration. “Oder aktuell bei der Diskussion um die Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes. Da sollte es Aufgabe der Kirche sein, Kandidaten sich näher anzuschauen und dort, wo der Lebensschutz relativiert wird, eine solche Wahl zu hinterfragen.”

Der Bischof ergänzte: “Es ist wichtig, aber nicht in einem polemischen Ton, sondern sich in den Diskurs einzumischen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies auch weiterhin unsere Aufgabe sein wird. Sonst hätte Jesus die Bergpredigt nicht halten müssen. Das Christentum hatte gerade am Anfang eine große politische Sprengkraft. Denken wir zum Beispiel an das Thema Ehe, an das Thema der Sklaven. Bis hinein in die Gestaltung der Gesellschaft, die Sonntagskultur und so weiter. Wenn es um Grundlinien geht, da sind wir auch im ökumenischen Schulterschluss als Kirchen gefordert, klar Position zu beziehen.”

Am 11. Juli war die Wahl neuer Richter fürs Bundesverfassungsgericht vorerst gescheitert. An der von der SPD vorgeschlagenen Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf waren Vorbehalte in der Unionsfraktion laut geworden. Hintergrund ist vor allem Brosius-Gersdorfs Haltung zur Menschenwürde von ungeborenen Kindern. Im Zentrum der Kritik stand unter anderem ein Satz der Verfassungsrechtlerin in einem Kommissionsbericht zum Thema Abtreibung aus dem vergangenen Jahr: “Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.”