Bischof Kramer: AfD-Mitglieder für Leitungsämter ungeeignet
Beim Start der Synodentagung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) in Erfurt erläutert Landesbischof Friedrich Kramer, warum “menschenverachtende Positionen” im Widerspruch zum Evangelium stehen.
Der Ausschluss von Mitgliedern extremistischer Parteien und Organisationen wie der AfD aus kirchlichen Leitungsämtern ist aus Sicht von Landesbischof Friedrich Kramer gut begründet. Diese Parteien stünden im Widerspruch zur Kirchenverfassung und zum Evangelium, erklärte Kramer am Mittwoch laut vorab verbreiteten Redemanuskript zum Auftakt der Herbsttagung der Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Die 80 Kirchenparlamentarier kommen bis Samstag in Erfurt zusammen.
Kramer betonte weiter, “menschenverachtende, fremdenfeindliche und antikirchliche Positionen vertragen sich nicht mit der Übernahme eines Amtes im Gemeindekirchenrat oder an einer anderen Leitungsstelle in unserer Kirche”. Wer sage, dass alle Fremden abzuschieben seien, weil es Fremde sind, der sei unbarmherzig und stehe gegen das Gebot Jesu.
Man müsse jedoch zwischen Person und Werk unterscheiden. “Wir werden als Kirche keine Ausgrenzung von Personen, egal welche Positionen und Meinungen sie vertreten, betreiben oder unterstützen. Allen Menschen stehen unsere Kirchentüren offen”, sagte Kramer weiter. “Den Positionen aber, wenn sie extremistisch sind, werden wir in aller Deutlichkeit widersprechen.”
Auch sei es wichtig, Orte der Verständigung und des Austausches zu schaffen, wo alle zu Wort kommen könnten und wo in Würde und respektvoll miteinander umgegangen werde. “Dabei ist es wichtig, wieder zu lernen, dass Widerspruch nicht das Ende, sondern der Anfang von Meinungsfreiheit ist. Wenn ich widerspreche und auf Argumente antworte, dann ist dies ein Ausdruck von Wertschätzung und Respekt. Demokratische Meinungsvielfalt ist ein Schatz”, so Kramer.
Die Landessynode besteht aus 80 gewählten und berufenen sowie solchen Mitgliedern, die ihr von Amts wegen angehören. Sie verkörpert die Einheit und Vielfalt der Gemeinden, Kirchenkreise, Dienste, Einrichtungen und Werke im Bereich der Landeskirche. Die Landessynode tritt in der Regel zwei Mal im Jahr zu mehrtägigen, öffentlichen Sitzungen zusammen.