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Bischof Kopp nach Kruzifix-Urteil: Glaube darf nie Zwang sein

Nach dem Kruzifix-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) hat Landesbischof Christian Kopp den Wert der Religionsfreiheit betont. Gerade in einem Staat, der die Religionsfreiheit schützt, sei es wichtig, dass Räume wie staatliche Schulen weltanschaulich neutral seien, sagte der evangelische Theologe am Donnerstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd): „Glaube darf nie Zwang sein. Er lebt aus der Freiheit. Diese Freiheit zu wahren, ist ein hohes Gut, das wir als Kirche mitverantworten.“

Zugleich betonte er den Wert des Kreuzes: „Seit Jahrhunderten prägt es die Kultur und Geschichte Europas mit. Es hat Kunst, Kultur und Selbstverständnis unserer Gesellschaft tief beeinflusst.“ Für Christinnen und Christen sei das Kreuz mehr als nur ein religiöses Symbol: Es sei Ausdruck des Trostes, der Liebe und der Erlösung. Die Kirche nehme es aber sehr ernst, dass es nicht für alle Menschen diese Bedeutung habe, sagte Kopp weiter. Daher sei man dankbar für die Möglichkeiten, „unseren Glauben auch im öffentlichen Raum zu leben – etwa durch Schulgottesdienste“.

Der evangelische Oberkirchenrat Stefan Blumtritt sagte dem epd, dass sich die evangelische Kirche „mit Nachdruck“ für die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit einsetze. „Gerade im schulischen Kontext ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche erleben: Glaube ist frei – niemand wird gedrängt, niemand ausgeschlossen.“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte in einem Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums die Glaubensfreiheit von Schülern verletze. Die Schule wäre verpflichtet gewesen, das Kruzifix zu entfernen. Zwei Schülerinnen hatten beantragt, dass während ihrer Schulzeit das 150 Zentimeter hohe Holzkreuz, das den gekreuzigten Jesus zeigte, entfernt werde.

Das Gericht sehe in der Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. Wegen ihrer Schulpflicht seien die Mädchen „zwangsweise und immer wiederkehrend“ mit dem groß dimensionierten Kruzifix konfrontiert gewesen. Die Fraktionen von CSU und Freien Wählern im Landtag bedauerten das Urteil. Das Kreuz gehöre zu Bayern, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. (2271/10.07.2025)