Bischof Adomeit beruft Lehrkräfte zum Religionsunterricht

Der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Bischof Thomas Adomeit, hat 25 Religionslehrkräfte aus ganz Niedersachsen am Freitag mit der Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts beauftragt. In dem Gottesdienst in der Willehad-Kirche in Rastede bei Oldenburg erhielten sie dazu die notwendige Vokationsurkunden, wie ein Kirchensprecher mitteilte. Die beauftragten Lehrerinnen und Lehrer unterrichteten in Förderschulen, Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen.

Der oldenburgische Bischof Adomeit betonte in seiner Predigt, wie wichtig es sei, mit Kindern und Jugendlichen die Kernthemen des christlichen Glaubens systematisch geplant, fachlich verantwortet und didaktisch reflektiert zu erarbeiten. Im Religionsunterricht könnten Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag etwas über den Sinn des eigenen Glaubens erfahren und sich kritisch dazu in Beziehung setzen.

Der Religionsunterricht ist in Deutschland eine „gemeinsame Sache“ (res mixta) von Staat und Kirche. Die Vokation ist den Angaben zufolge die Voraussetzung, um evangelischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu erteilen. Diese Bestätigung wird in Niedersachsen von der Konföderation evangelischer Kirchen ausgesprochen. Mit der Vokation verpflichten sich die Kirchen zugleich, die Religionslehrkräfte mit Fortbildungs- und Beratungsangeboten zu begleiten und zu unterstützen. Das Wort Vokation leitet sich aus dem lateinischen „vocare“ für „rufen“ ab.