Bischöfe halten an System für Umgang mit Missbrauch fest
Wie viel Geld sollen Betroffen von sexuellem Missbrauch in der Kirche erhalten? Diese Frage sorgt immer wieder für Debatten. Die deutschen katholischen Bischöfe wollen bei ihrer bisherigen Linie bleiben.
Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen trotz Kritik an dem System der Anerkennungsleistungen für Missbrauchsopfer festhalten. Auf ihrer Herbstvollversammlung bestätigten die Bischöfe die zehn Mitglieder der dafür zuständigen Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen UKA für weitere vier Jahre im Amt.
“Mit Betroffenen bin ich im Gespräch, denn ich weiß um die Unzufriedenheit mit einigen Entscheidungen der UKA”, betonte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Donnerstag in Fulda.
Seit 2021 entscheidet die UKA darüber, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberen Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Neben Juristin Margarete Reske gehören neun weitere Mitglieder dem Gremium an.
Der Bischof von Limburg räumte ein, dass Betroffene sich abhängig fühlten von einem Gremium, “das sie persönlich nicht kennen”. Dies bezeichnete Bätzing als Preis der Niederschwelligkeit. Jeder habe die Möglichkeit, zivilrechtlich zu klagen, aber viele wollten das nicht. “Denen wollen wir in dem UKA-System entgegenkommen. Deshalb werden wir an diesem System auch weiterhin festhalten, zumal es in keiner anderen Institution in Deutschland derzeit ein vergleichbares außergerichtliches System für solche freiwilligen Leistungen gibt.”
Gleichzeitig gab der Bischofskonferenz-Vorsitzende die Besetzung des neuen Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen bekannt. Diesem Gremium gehören künftig an: der Bamberger Psychotherapeut Ralf Bergner-Köther, die Münsteraner Sozialpädagogin Judith Haase, die ehemalige hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, der Potsdamer Psychologe Jörg Maywald, der Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister, die Berliner Verhaltenstherapeutin Birgit Wagner und die Politologin Johanna Michaela Weber. Hinzu kommen die beiden vom Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz entsandten Mitglieder Claudia Schmidt und Patrick Bauer.
Die Expertinnen und Experten sollen dabei helfen, deutschlandweit langfristig wirksame Strukturen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen aufzubauen und die Bistümer bei der Umsetzung von Maßnahmen zu Prävention und Intervention zu beraten.
Wie Bätzing weiter ankündigte, soll eine Kommission zeitnah fünf neue Mitglieder für den Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz auswählen.