BGH: Urteil nach Messerattacke im ICE rechtskräftig
Das Urteil zu einer Messerattacke in einem ICE-Zug zwischen Nürnberg und Passau ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf laut Mitteilung die Revision des Angeklagten, der vom Oberlandesgericht München wegen mehrfachen versuchten Mordes und weiterer Delikte im Dezember vorigen Jahres zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden war. Der muslimische Angeklagte, der seit 2014 in Deutschland lebt, habe seine Revision mit „sachlichrechtlichen Mängeln“ und „Verfahrensbeanstandungen“ begründet. Eine umfassende revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils habe jedoch keine Rechtsfehler ergeben, teilte der BGH am Freitag mit.
Der Täter, der einer islamistisch-salafistischen Ideologie angehangen sei, hat den Angaben zufolge am Morgen des 6. November 2021 in Passau einen ICE bestiegen und während der Fahrt nach Nürnberg in einer terroristischen Gewalttat mehrere Fahrgäste mit einem Messer angegriffen. Die Opfer wurden schwer verletzt, haben die Attacke aber auch wegen schneller medizinischer Versorgung überlebt. (00/3608/03.11.2023)