Mit der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete verbindet Thüringen die Hoffnung auf eine Minderung des bürokratischen Aufwands in den Verwaltungen. In der Einführungsphase sei jedoch mit dem gegenteiligen Effekt zu rechnen, sagte ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes Weimar dem Evangelischen Pressedienst (epd). Anfangs müsse mit einem erhöhten Kommunikations- und Abstimmungsbedarf gerechnet werden.
Thüringen hatte Ende Juni in der Erstaufnahmeeinrichtung für geflüchtete Menschen in Suhl mit der Ausgabe der Landesbezahlkarte begonnen. Diese Form der Auszahlung soll gewährleisten, dass öffentliche Mittel sicherer, transparenter und zweckgebundener eingesetzt werden.
Langfristig entlasten die Bezahlkarten den Angaben zufolge die Verwaltungen, etwa indem das Bereitstellen und Abzählen von Bargeldbeträgen entfällt. Gerade bei hoher Belegung in der Geflüchtetenunterkunft sei die Logistik der Auszahlungen sehr anspruchsvoll gewesen. So erfolgte die Auszahlung der Geldbeträge in besonders gesicherten Zahlstellen und erforderte erhebliche personelle Ressourcen. Zusätzlich musste der Transport des Bargelds durch Sicherheitsdienste geschützt werden.
Die Bezahlkarte erhalten volljährige Asylsuchende. Die darauf gebuchten monatlichen Guthaben richten sich nach dem individuellen Anspruch gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit der Karte können Einkäufe des täglichen Bedarfs im stationären Handel getätigt werden. Bargeld kann bis zu einem monatlichen Betrag von 50 Euro abgehoben werden. Überweisungen ins Ausland sind ausgeschlossen.