Betreuer und Vormünder sollen mehr Geld erhalten

Wer andere Menschen rechtlich vertritt, soll künftig besser dafür vergütet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Justizministerium vorgelegt. Auch für Ehrenamtliche soll es Verbesserungen geben.

Rechtliche Betreuer und Vormünder sollen künftig besser bezahlt werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium am Montag einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Danach sollen auch ehrenamtliche Betreuer und Vormünder durch höhere Aufwandspauschalen profitieren. “Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu niedrig: Die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Vormündern ist nicht mehr zeitgemäß”, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP).

Viele Menschen seien auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Durch Alter, Krankheit oder Behinderung könnten sich viele nicht um ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Auch Vormünder leisteten wichtige Arbeit, wenn Eltern nicht für ihr Kind sorgen können. “Wir wollen, dass diese Arbeit angemessen und möglichst unkompliziert vergütet wird”, so Buschmann.

Vorgesehen ist die Erhöhung der Vergütung für berufliche Betreuer um durchschnittlich 12,7 Prozent. Zudem soll das Vergütungssystem vereinfacht und so auch nachvollziehbarer werden. Auch die Vergütungen für hauptamtliche Vormünder und Pfleger im Familienrecht sollen im Schnitt um 12,7 Prozent steigen. Die jährliche Aufwandspauschale für Ehrenamtliche soll ab 2026 von 425 auf 450 Euro angehoben werden.

In dieser Woche machen die katholischen Betreuungsvereine mit einer bundesweiten Aktionswoche unter dem Motto “Wir sind da – Gemeinsam geht’s” auf ihre Arbeit aufmerksam. Auch sie fordern eine bessere Vergütung.