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Beschwerde beim EPA wegen Patent auf Salat eingelegt

Es geht um ein Saatgut für Salat, das auch bei höheren Temperaturen noch keimfähig ist. Da es durch konventionelle Züchtung entstanden sei, dürfe es nicht patentiert werden, finden Kritiker.

Die Initiative “Keine Patente auf Saatgut!” hat eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA) eingelegt, ein Patent auf Salat (EP2966992) aufrechtzuerhalten. Dabei handle es sich um Salat aus konventioneller Zucht, wie die Organisation am Mittwoch in München mitteilte. Dass dessen Saatgut auch bei höheren Temperaturen noch keimfähig sei, könnte angesichts des Klimawandel wichtig werden. Derzeit kontrolliere aber den Zugang zu diesem Saatgut der Patentinhaber, die niederländische Firma Rijk Zwaan. Die Einspruchsabteilung des EPA hatte nach einer Anhörung im Februar das Patent nicht widerrufen.

Bleibt es dabei, könnte mit den entsprechenden Pflanzen nicht frei weiter gezüchtet werden, um noch bessere Sorten in den Handel zu bringen, erläuterte Christoph Then von “Keine Patente auf Saatgut!” Aktuell entscheide die Firma Rijk Zwaan über den Zugang zum notwendigen biologischen Material.

Im Text der Beschwerde werden den Angaben zufolge grundsätzliche Unterschiede zwischen konventioneller Zucht und Gentechnik dargelegt und in den bestehenden rechtlichen Rahmen eingeordnet. Eigentlich erlaubten die europäischen Patentgesetze nur Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Doch das EPA erteile auch Patente auf Pflanzen, deren Gene nach dem Zufallsprinzip verändert wurden, so der Vorwurf. Dabei seien Verfahren der “Zufallsmutagenese” schon seit rund 100 Jahren bekannt.

Es gebe einige tausend Pflanzensorten, die in den vergangenen Jahrzehnten aus derartigen Verfahren entstanden seien, ohne dass darauf Patente angemeldet worden seien, heißt es weiter. Für sie gelte das gesetzlich garantierte Züchterprivileg. Dieses erlaubt anderen Züchterinnen und Züchtern den freien Zugang, um Sorten zu verbessern und zu vermarkten.