Beschluss zum RBB-Staatsvertrag erwartet

Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) soll Ende der Woche von den Landesregierungen der beiden Bundesländer beschlossen werden. Die Novelle sei Thema bei der gemeinsamen Kabinettssitzung am Freitag in Potsdam, teilte die brandenburgische Staatskanzlei am Montag mit. Dort sei eine Entscheidung über das Vertragswerk geplant. Danach geht der Staatsvertrag in die Landesparlamente, die ihn dann ohne inhaltliche Änderungen nach einer Expertenanhörung annehmen oder ablehnen können.

Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) verteidigte die geplanten Neuregelungen am Montag in einer Sondersitzung des Hauptausschusses im Landtag. Leitplanken seien, Konsequenzen aus der RBB-Krise zu ziehen, verpflichtend mehr Regionalität anzubieten und den Sender zukunftsfest auszurichten, sagte er in einer digitalen Sondersitzung des für Medienfragen zuständigen Parlamentsausschusses.

Dass Entscheidungen von erheblicher Bedeutung im Sender künftig von einem Direktorium getroffen werden sollen, sei auch in vielen Wirtschaftsunternehmen üblich oder vorgeschrieben, sagte Grimm. Zugleich werde sichergestellt, dass in dem dreiköpfigen Gremium keine Vorlagen gegen den Willen der Intendantin beschlossen werden, die die Gesamtverantwortung trage und ein Vetorecht bekomme. Alleingänge der Intendantin seien dann jedoch nicht mehr möglich.

Grimm betonte, die geplanten Regelungen zu Regionalstandorten würden trotz Kritik aus dem Sender beibehalten. Auch am neuen RBB-Studio in Brandenburg an der Havel werde festgehalten. Dass die beiden Landesangebote künftig von jeweils einer Person geleitet werden sollen, bedeute nicht, dass „staatliche Aufpasser“ eingesetzt werden. Beide würden von der Intendantin vorgeschlagen, vom Rundfunkrat gewählt und der Programmdirektion unterstellt. Er sehe dabei keinen Eingriff in die Selbstverwaltungshoheit des RBB.

Der Medienstaatssekretär betonte, auch an den teils kritisierten Haftungsregelungen werde festgehalten. Ziel seien Regressmöglichkeiten des RBB gegen die Intendantin, das Direktorium, den Verwaltungs- und den Rundfunkrat im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstöße.

Aus der Opposition kam Kritik an verschiedenen Punkten des aktuellen Entwurfs für den Staatsvertrag. Es sei problematisch, dass die Rechtsaufsicht über den RBB auch künftig nicht verpflichtend an allen Sitzungen des Rundfunkrats teilnehmen soll, hieß es unter anderem. Die Rechtsaufsicht wechselt alle zwei Jahre zwischen den Bundesländern, derzeit ist Berlin zuständig.

Auch dass der Rundfunkrat erst bei angebotsbezogenen Ausgaben des RBB ab einer Million Euro beteiligt werden soll, sei fragwürdig, hieß es aus der Opposition. Kontrollmöglichkeiten und Transparenz müssten noch deutlich verbessert werden. Grimm sagte, nach dem zurückliegenden schriftlichen Anhörungsverfahren der Landesregierungen, an dem sich der Sender umfangreich beteiligt habe, seien einige Änderungen im Entwurf vorgenommen worden. Beschlussempfehlungen von Linken und Freien Wählern zum Staatsvertrag wurden im Ausschuss abgelehnt.