Die Spannung war groß zu Beginn des Berufungsverfahrens um den “Londoner Immobilienskandal” des Vatikans. Doch Befangenheitsanträge und Streit um Verfahrensfragen sorgten erst einmal für einen mühsamen Start.
Im Berufungsprozess um den “Londoner Immobilienskandal” im Vatikan sind die ersten beiden Verhandlungstage ohne neue Erkenntnisse in der Sache zu Ende gegangen. Stattdessen gab es am Montag gleich zur Eröffnung einen Befangenheitsantrag gegen den vatikanischen Staatsanwalt, Alessandro Diddi. Am zweiten Tag beantragten dann die Verteidiger, die Nichtigkeit der von Diddi eingebrachten Berufung gegen die Freisprüche im Urteil erster Instanz festzustellen.
Im Dezember 2023 hatte das Vatikangericht in erster Instanz mehrere Angeklagte, unter ihnen auch Kurienkardinal Angelo Becciu, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Andere Angeklagte wurden damals freigesprochen.
Wegen der Komplexität der aufgeworfenen Verfahrensfragen vertagte der Vorsitzende Richter, der spanische Erzbischof Alejandro Arellano Cedillo, den Prozess am Dienstag auf Donnerstag. Über die vorgebrachten Befangenheitsanträge gegen den vatikanischen Staatsanwalt müsste gegebenenfalls das Kassationsgericht des Vatikans unter dem Vorsitz von Kardinal Kevin Joseph Farrell entscheiden.
In der Sache geht es in dem Prozess um eine missglückte Immobilieninvestition in London in den 2010er Jahren, in deren Verlauf der Heilige Stuhl mehr als 100 Millionen Euro verlor. Beobachter rechnen mit einem langwierigen Verfahren, das frühestens 2026 zum Abschluss kommt.