Berufung zu Streikrecht am Klinikum Weimar erfolglos
Den Beschäftigten des Sophien- und Hufelandklinikums in Weimar bleiben Streiks weiterhin verboten. Mit seiner Entscheidung vom Freitag folgte das Landesarbeitsgericht Erfurt der erstinstanzlichen Entscheidung im Eilverfahren von Mittwoch. Der für den 14. Oktober angekündigte Warnstreik ist demnach rechtswidrig. (AZ: 1 SaGa 10/24)
Die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts erfüllt laut Gericht die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012. Es gebe eine paritätisch besetzte Kommission mit Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern. Im Konfliktfall könne eine Schlichtungskommission angerufen werden.
Geklagt hatte die Gewerkschaft Ver.di nach der erstinstanzlichen Niederlage vor Gericht. Die Arbeitnehmervertretung argumentierte, sie werde in der Ausgestaltung des als „Dritter Weg“ bezeichneten kirchlichen Arbeitsrechts in einer gleichberechtigten Vertretung behindert.
Die Verpflichtung ihrer Vertreter zur Verschwiegenheit in den Tarifkommissionen verhindere die Rückkopplung mit den Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen. Zudem enthalte das kirchliche Arbeitsrecht den Gewerkschaften in der Schlichtungskommission eine angemessene Vertretung vor. Ver.di werde nur „ein Platz am Katzentisch“ zugewiesen.
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland erklärten, Konflikte in kirchlichen Einrichtungen würden laut Gesetz nicht über Arbeitskämpfe, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst. Daran seien auch die diakonischen Einrichtungen gebunden.