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Berufung wegen antisemitischer Inhalte auf X zurückgewiesen

Das Berliner Kammergericht sieht Deutschland nicht als zuständig für Klage gegen X wegen antisemitischer Inhalte – ein Rückschlag für Betroffene und Initiativen gegen digitale Hassrede.

Das Berliner Kammergericht hat die Berufung einer Klage gegen X abgewiesen
Das Berliner Kammergericht hat die Berufung einer Klage gegen X abgewiesenImago / Christian Ditsch

Das Berliner Kammergericht hat eine Berufung wegen nicht gelöschter antisemitischer Inhalte auf der Plattform X zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landgerichts, wonach die deutsche Gerichtsbarkeit für das in Irland ansässige Unternehmen nicht zuständig sei, wurde damit bestätigt, teilte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte mit. In dem Grundsatzprozess hatten die Geschäftsführerin der gemeinnützigen Organisation HateAid, Josephine Ballon, und die ehemalige Präsidentin der Europäischen Union Jüdischer Studierender, Avital Grinberg, geklagt.

Das Landgericht hatte die Klage im Juni 2024 mit Verweis auf fehlende internationale Zuständigkeit abgewiesen, da die Klägerinnen keine Verbraucherinnen seien. Das wäre aber Voraussetzung, um auf europäischer Grundlage gegen die im Ausland ansässige Plattform vorzugehen.

Klage gegen X: Zuständigkeit liegt in Irland

Der zuständige Senat wolle der Entscheidung des Landgerichts demnach folgen, auch er sehe den Erfüllungsort in Irland. Es liege keine Verbrauchersache vor, unter anderem da eine der Klägerinnen sich in ihrem Nutzernamen als Rechtsanwältin bezeichnet. Die andere Klägerin habe keine Wohnadresse angegeben, was ihre Klage unzulässig mache.

In der mündlichen Berufsverhandlung, die bereits stattgefunden hatte, wollten die Klägerinnen erreichen, dass es X untersagt werde, sechs Beiträge weiterhin zu verbreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung könne nach Zustellung des schriftlichen Urteils eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.