Berliner Verfassungsschutz ohne rechtsextreme Verdachtsfälle

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Verfassungsschutzes werden nach ihrer Einstellung in den ersten zehn Jahren ihrer Tätigkeit zweimal einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Eine erste Sicherheitsüberprüfung erfolgt nach fünf Jahren, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Berliner Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus. Nach zehn Jahren gebe es dann in der Regel eine Wiederholungsprüfung.

Daneben erfolge eine erneute Überprüfung, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bekannt werden, die auf ein Sicherheitsrisiko hindeuten. Dazu zähle beispielsweise ein rechtsextremistischer Verdachtsfall. Entsprechende Verdachts- und Prüffälle hat es laut Innenverwaltung in den vergangenen fünf Jahren aber nicht gegeben.

Durchgeführt werde die Sicherheitsüberprüfung der Verfassungsschutzmitarbeiter vor ihrer Einstellung in die Behörde sowie die Wiederholungsprüfungen von der Landesgeheimschutzbeauftragten. Diese sei in ihrer Arbeit unabhängig und gegenüber der Hausleitung direkt verantwortlich. Sie unterliege auch keinen Weisungen der Leitung der Verfassungsschutzabteilung.

Tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer extremistischen und rechtsextremistischen Betätigung führten unmittelbar zum Verlust des Zugangs zu Verschlusssachen, hieß es. Die betroffene Dienstkraft werde „unverzüglich aus der Abteilung für Verfassungsschutz geleitet“ und dort nicht mehr tätig. Daran anschließende arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen unterlägen dann den allgemeinen Vorschriften.