Bericht: Mehrere hundert Verurteilte profitieren von Cannabis-Gesetz

Von der Cannabis-Legalisierung haben einem Bericht zufolge in Niedersachsen mehrere hundert Verurteilte profitiert, darunter auch Gefängnisinsassen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April seien zwei Gefangene aus niedersächsischen Justizvollzugsanstalten entlassen worden, weil ihre Taten nach der neuen Rechtslage nicht mehr als strafbar gelten, berichtet die „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag). Sie verweist dabei auf Zahlen des niedersächsischen Justizministeriums.

Die Männer seien ursprünglich zu Geldstrafen verurteilt worden, hieß es. Weil sie diese aber nicht zahlten, hätten sie eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, aus der sie mittlerweile entlassen wurden. Zudem sei in sechs weiteren Fällen eine sogenannte Überhaft gelöscht worden. Das bedeute, dass sich eine Haftstrafe wegen eines Cannabis-Vergehens an eine bestehende Gefängnisstrafe angeschlossen hätte. In drei der sechs Fälle habe es sich um Ersatzfreiheitsstrafen gehandelt.

In Niedersachsen mussten demnach laut Justizministerium nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes insgesamt etwa 16.000 Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften überprüft werden. In gut 3.600 Vollstreckungsverfahren seien aufgrund der Amnestieregelung ein Straferlass oder die Festlegung einer neuen Strafe in Betracht gekommen.

540 Betroffene (rund 15 Prozent) hätten keine Strafe mehr zu befürchten, weil ihre ursprünglichen Vergehen nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr strafbar seien. In etwa 1.260 Fällen (35 Prozent), in denen Gerichte aufgrund anderen Vergehen Gesamtstrafen verhängt hatten, müssten diese nun neu gebildet werden. Dieser Prozess dauert nach Auskunft des Ministeriums an, wie die Zeitung berichtet.