Bericht: Kindeswohl bei Abschiebungen nicht genug geachtet

Nachtabschiebungen und Familientrennungen – Laut einem Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter werden immer wieder Mindeststandards bei Abschiebungen missachtet. Es mangele es an Personal für Kontrollen.

Bei Abschiebungen wird laut der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter ungenügend auf das Kindeswohl sowie die Bedürfnisse kranker und behinderter abzuschiebender Menschen geachtet. Das geht aus dem am Dienstag in Berlin vom Justizministerium veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Stelle hervor. Betroffene Kinder seien zur Nachtzeit abgeholt worden, auch Familientrennungen hätten Ehrenamtler der Stelle beobachtet. Dies verstößt gegen die von der Stelle festgelegten Mindeststandards.

Als besonders kritisch wurde eine Abschiebung vom Flughafen Düsseldorf nach Nigeria und Ghana bewertet, bei der auch eine Mutter mit zwei Kindern im Alter von vier und fünf Jahren abgeschoben worden sei. Die Abholung habe zur Nachtzeit stattgefunden. Während der gesamten Zuführung aus Thüringen zum Flughafen Düsseldorf seien die beiden Kinder zudem von ihrer Mutter getrennt gewesen.

Die Nationale Stelle begleitete eigenen Angaben zufolge im Berichtszeitraum insgesamt drei Abschiebungen. Bei diesen seien 33 Minderjährige abgeschoben worden. Insgesamt wurden im Jahr 2023 laut Bericht 2.863 Minderjährige abgeschoben.

Die Stelle kritisiert, mit zehn ehrenamtlichen Mitgliedern nur eingeschränkt ihren Aufgaben nachkommen zu können. In Deutschland gebe es etwa 13.000 Orten der Freiheitsentziehung. Die Stelle habe 2023 insgesamt 66 Einrichtungen besucht, darunter etwa 36 Einrichtungen des Maßregelvollzugs (Forensische Psychiatrien), 17 Justizvollzugsanstalten und eine Transit- und Abschiebungshafteinrichtung. Überprüfungen könnten also allenfalls stichprobenartig umgesetzt werden.

Die Nationale Stelle ist ein unabhängiges Gremium mit der Aufgabe, Orte der Freiheitsentziehung zu kontrollieren, auf Missstände aufmerksam zu machen und der Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Ihren Tätigkeitsbericht legt sie jährlich der Bundesregierung, dem Bundestag, den Landesregierungen und den Länderparlamenten vor.

Empfehlungen und Standards sind laut Angaben eine wichtige Orientierung für die Praxis, aber auch für die Gesetzgebung und die Rechtsprechung. Ebenso wie alle anderen UN-Mitgliedstaaten hat sich Deutschland in Folge der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen zur ihrer Einrichtung verpflichtet.