Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant erhebliche Erleichterungen beim Familiennachzug für Migranten. Das geht aus einem Referentenentwurf zum “Familien- und Arbeitsmarktintegrationsgesetz” vor, der der Zeitung Welt am Sonntag vorliegt. Der Entwurf ist demnach Teil einer weitreichenden Reform in der Migrationspolitik und befindet sich noch nicht in der Abstimmung mit anderen Ministerien. In dem Dokument heißt es, die Regierung wolle, dass Menschen “schneller in die Gesellschaft integriert” werden.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig bei subsidiär Schutzberechtigten der Familiennachzug dem von anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt werden soll – so wie es bis 2016 war. Auch die aktuell geltende Begrenzung der Personenanzahl soll entfallen. Auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen soll es deutliche Erleichterungen bezüglich der Einreise von Verwandten geben. Weiter heißt es, dass “erstmals der Geschwisternachzug, das heißt die gemeinsame Einreise von Eltern mit Kindern zum bereits in Deutschland lebenden unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten, geregelt und damit wesentlich erleichtert werden” soll.
Zugang zum Arbeitsmarkt soll erleichtert werden
Damit hätten dann auch Geschwister ein erleichtertes Nachzugsrecht – zuvor konnte dieser Nachzug in der Regel nur bei in Deutschland bereits erfolgter Schutzzuerkennung eines Elternteils erfolgen. Konkret wird in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass der Geschwisternachzug “künftig gleichzeitig mit dem Elternnachzug zum unbegleiteten Minderjährigen erfolgen” soll.
Zudem sollen Asylbewerber und Geduldete einfacher Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. “Wer bereits vor dem 7. Dezember 2021 nach Deutschland eingereist ist und sich geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält, wird arbeiten dürfen”, heißt es. Voraussetzung soll unter anderem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sein. Die Ausländerbehörden müssten offensichtlich nicht mehr zustimmen. Ausgeschlossen von Arbeitserlaubnissen bleiben demnach Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, solche, die die Identitätsfeststellung “hartnäckig” verhindern sowie Personen, deren Asylantrag als “offensichtlich unzulässig oder unbegründet” abgelehnt wurde.
