Die Regierungschefs der Bundesländer wollen einem Zeitungsbericht zufolge eine Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit beschließen. Unter Berufung auf eine Beschlussvorlage der am Donnerstag beginnenden Ministerpräsidentenkonferenz berichtet die “Augsburger Allgemeine” (Mittwoch), die Integration von Asylbewerbern solle mit einer zügigeren Arbeitsaufnahme verbessert werden. Die unter Federführung Niedersachsens erstellte Vorlage werde auch von den SPD-regierten Ländern mitgetragen.
“Die bestehenden Regelungen müssen so verändert werden, dass eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme gilt, sobald arbeitsfähige Geflüchtete aus der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen zugewiesen werden”, heißt es demnach in dem Papier. “Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel ist es nicht länger hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können”, so die Vorlage weiter. Für Kommunen solle die Möglichkeit der “Heranziehung für gemeinnütze Arbeiten” geschaffen werden.
Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, sollten verstärkt bei der Integration unterstützt werden. “Das Warten auf Sprach- und Integrationskurse darf nicht weiter Grund für die verzögerte Integration in den Arbeitsmarkt sein.”
Zudem fordern die Länder laut dem Zeitungsbericht bessere Möglichkeiten zur Umstellung der Leistungen für Asylsuchende auf Sachleistungen und bargeldlose Zuwendungen. “Die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten sollen schnellstmöglich evaluiert und hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen, auch Verwaltungsaufwand sparenden Umsetzung geprüft werden”, so die Länderchefs.
Dies könne einen Beitrag zur “Reduzierung von Fehlanreizen für irreguläre Migration” leisten. Die Länder fordern demnach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu schaffen, mit der die Anrechnung von Sachleistungen auf den Regelbedarf ermöglicht werde.