Bereits 1.168 Keuchhustenfälle in Bayern – Impfaufruf gestartet

Quälende Hustenattacken, die zum Erbrechen führen und Leisten- und Rippenbrüche verursachen können. Mit Keuchhusten ist nicht zu spaßen. Vor allem bei Säuglingen können Komplikationen auftreten – deshalb lieber impfen.

In Bayern sind in diesem Jahr bereits 1.168 Keuchhusten-Fälle (Stand 21.05.2024) bekannt geworden. Das sind 791 mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum auftraten, wie Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Sonntag bekanntgab. Sie warb zugleich mit der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen für einen Impfschutz vor dieser Krankheit, die insbesondere für Neugeborene gefährlich sei.

Nach den Worten von Gerlach verläuft die Erkrankung bei Jugendlichen und Erwachsenen häufig als starker und langanhaltender Husten. Bei Säuglingen könne es jedoch zu schweren Komplikationen kommen. Laut dem Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Christian Weidner, handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch Tröpfchen übertragen wird. Die mit einhergehenden quälenden Hustenattacken könnten mitunter bis zum Erbrechen führen und sogar Leisten- und Rippenbrüche verursachen. Vor allem bei ganz kleinen Kindern könnten Lungenentzündungen auftreten und im schlimmsten Fall der Atemstillstand drohen.

Kinder als auch Erwachsene sollten laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission gegen Keuchhusten geimpft sein, heißt es in der Mitteilung weiter. Weidner erläuterte: “Eine Impfung schützt ebenso wie eine durchgemachte Erkrankung leider nicht dauerhaft vor einer erneuten Infektion. Unser Ziel ist daher eine möglichst frühzeitige und vollständige Grundimmunisierung der besonders gefährdeten Säuglinge und Kleinkinder sowie Auffrischungen sowohl im Vorschul- als auch im Jugendalter. Die Impfung Erwachsener dient wiederum sowohl als Selbstschutz wie auch als wichtiger Herdenschutz für die besonders gefährdeten Jüngsten.”

Für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter werden regelhaft drei Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten mit einem Kombinationsimpfstoff empfohlen, der gleichzeitig auch noch gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B schützt. Auffrischungsimpfungen werden dann im Alter von 5 bis 6 Jahren und nochmals im Alter von 9 bis 16 Jahren verabreicht. Allen Erwachsenen wird eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten empfohlen, die bei der nächsten fälligen Auffrischung des Impfschutzes gegen Tetanus und Diphtherie als Kombinationsimpfstoff verabreicht wird.