Behrens: Bezahlkarte für Asylbewerber kommt im Herbst

Die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen soll nach Angaben von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bis zum Herbst kommen. Das Bieterverfahren laufe noch bis zum Monatsende, sagte Behrens am Dienstag im niedersächsischen Landtag in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion. Über die Höhe der möglichen Barauszahlungen und die Frage, ob Auslandüberweisungen mit der Karte möglich seien, machte sie trotz Nachfragen keine Angaben. Die Bezahlkarte soll an die Stelle der bisherigen Bargeldauszahlen an Asylsuchende treten.

Behrens betonte, die Karte solle einheitlich für alle Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ausgestaltet werden. Die 14 Länder berieten derzeit die noch offenen Fragen. Ausgegeben werden soll die Karte der Ministerin zur Folge von den Landesaufnahmebehörden. In den aufnehmenden Kommunen solle die Karte weiter benutzt werden können. Dies werde zu erheblichen Erleichterungen bei den Behörden und den Leistungsempfängern führen.

Die Abgeordneten Birgit Butter (CDU) und der Stephan Bothe (AfD) kritisierten, dass die Ministerin keine klaren Angaben zur Höhe von Bargeldabhebungen und Auslandsüberweisungen machte. Butter verwies auf Zahlen der Bundesbank, der zufolge im Jahr 2022 knapp 700 Millionen Euro von Privatpersonen nach Syrien, Afghanistan und in den Irak überwiesen worden seien. Sowohl Butter als auch Bothe forderten eine Begrenzung der monatlichen Barauszahlungen auf 50 Euro und ein Verbot der Auslandüberweisungen.

Der Bundestag hatte Ende April die Einführung einer Bezahlkarte für Menschen beschlossen, die im Asylverfahren oder mit einer Duldung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie soll ähnlich wie eine normale Geldkarte funktionieren und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Bundesländern und Kommunen. In der Stadt Hannover gibt es seit Dezember 2023 bereits eine Bezahlkarte, die sogenannte „Social Card“. Sie gilt bundesweit und sieht keine Beschränkungen beim Abheben von Bargeld vor.