Behindertenbeauftragte fordert Nachbesserungen bei Bauordnung

Die niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, hat Nachbesserungen an der am Montag im Landtag verabschiedeten novellierten niedersächsischen Bauordnung gefordert. Die Bauordnung sehe unter anderem vor, dass es sehr große Erleichterungen bei der Stellplatz- und Aufzugspflicht beim Neu- oder Umbau gibt, sagte Grote am Freitag in Hannover. „Das ist für Menschen mit Behinderungen schwierig – diese sind häufiger auf Aufzüge und Autos angewiesen als Menschen ohne Behinderungen.“

Das Ziel der Novellierung, mehr und schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, teile sie. „Aber es muss auch genug bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.“ Neben dem Thema Stellplätze und Aufzüge ist aus Sicht der Landesbeauftragten das größte Risiko für einen Rückschritt für die Barrierefreiheit die Regelung, wonach sogenannte Typengenehmigungen aus anderen Bundesländern künftig auch in Niedersachsen bedingungslos anerkannt werden. Das heiße, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob sie den niedersächsischen Standards entsprechen, solange sie in einem anderen Bundesland den Vorgaben entsprechen.

„Wir in Niedersachsen sind Vorreiter im Bereich Barrierefreiheit in der Bauordnung, die anderen Bundesländer bleiben deutlich dahinter zurück. Ich fürchte, dass diese Änderung zwar zu mehr und schneller gebautem Wohnraum führen wird, da so auch serielles Bauen oder die Modulbauweise attraktiver wird, dieser neue Wohnraum wird aber auch seltener barrierefrei sein“, kritisiert Grote. Die gesetzlich verankerte Überprüfung der Regelungen im Jahr 2028 sei allerdings einen kleinen Teilerfolg.