Beauftragte: Vorgeburtliche Tests dürfen nicht zur Selektion führen

Die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer fordert zum Welt-Down-Syndrom-Tag (21. März) einen umsichtigeren Einsatz des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT). „Die Abrechnungszahlen sind alarmierend. Sie lassen den Schluss zu, dass der NIPT zur Routineuntersuchung in der Schwangerschaft geworden ist, obwohl er eigentlich nur in begründeten Einzelfällen eingesetzt werden soll“, sagte sie laut Mitteilung am Mittwoch in Stuttgart. Der NIPT dürfe nicht zu einer Selektion von Kindern mit Behinderungen führen.

Im vierten Quartal 2023 sei der NIPT 64.000 Mal durchgeführt worden – bei rund 160.000 Geburten pro Quartal. Das bedeute, dass auf etwa drei Geburten ein NIPT kommt. „Unabhängig von der Anzahl der Chromosomen hat jeder Mensch ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“, sagte Fischer. „Wenn wir Menschen stärken und positive Rahmenbedingungen schaffen, erhalten sie bessere Chancen, in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Gesellschaft und im Alltag akzeptiert zu werden und erfolgreich zu sein.“ Es gelte, Vorurteile zu überwinden und das Bewusstsein für die Vielfalt unserer Gesellschaft zu festigen.

Seit Juli 2022 ist der NIPT für Schwangere eine Kassenleistung, wenn sie gemeinsam mit ihrem Gynäkologen zur Überzeugung gelangen, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Der Bundesrat hatte bereits im Juni 2023 die Entschließung „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ gefasst. Bisher steht die Umsetzung aus. (0628/20.03.2024)