Artikel teilen:

Beauftragte: Kandidaten für deutschen Pass auf Judenhass überprüfen

Bei der Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit an Zuwanderer sollten die Behörden nach Ansicht der Antisemitismusbeauftragten des Landes NRW, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bewerber auf eine mögliche judenfeindliche Einstellung überprüfen. „Die Einbürgerung setzt ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung voraus, und das schließt eine antisemitische Haltung aus“, sagte die frühere Bundesjustizministerin im Interview mit der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (online Freitag, Print Samstag) in Essen. Ist die deutsche Staatsbürgerschaft einmal vergeben, lasse sich das kaum noch korrigieren. Das Entziehen der Staatsangehörigkeit sei „rechtlich ein schwieriger Akt“.

Forderungen der CDU im Bundestag, den Strafrahmen bei Antisemitismus zu erhöhen, hält Leutheusser-Schnarrenberger für nicht zielführend. „Es reicht, wenn wir den heutigen Strafrahmen konsequent ausschöpfen“, sagte sie Zeitung. Gefängnisstrafen seien nach solchen Taten heute schon möglich. „Wenn man den Strafrahmen erhöhen würde, würde das nicht abschreckender wirken. Abschreckung wird bewirkt, wenn Judenfeinde sehen, dass einer aus ihrem Umfeld zu einer Haftstrafe verurteilt wird.“